Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnraummietverhältnis: Irrige Annahme einer Verpflichtung zur Zahlung erhöhten Mietzinses

 

Orientierungssatz

(aus Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Die Vereinbarung einer Mieterhöhung ist nicht zustandegekommen, wenn der Mieter in der irrigen Annahme einer Verpflichtung erhöhten Mietzins (hier: 12 Monate lang) gezahlt hat.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1739422

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