Entscheidungsstichwort (Thema)

Kündigung des Mietverhältnisses wegen schwerwiegender Beleidigung

 

Orientierungssatz

(aus Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Eine einmalige schwerwiegende Beleidigung bei einer gesprächsweisen Auseinandersetzung berechtigt in der Regel nicht zur Kündigung des Mietverhältnisses.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1731482

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge