Entscheidungsstichwort (Thema)

Zwangsräumung aufgrund Räumungstitels gegen Familienmitglied: Richtiger Rechtsbehelf für den Einwand anderer Familienmitglieder, Mitmieter zu sein

 

Orientierungssatz

1. Aus einem Räumungstitel gegen ein Familienmitglied ist die Zwangsräumung auch gegen andere Familienmitglieder nur zulässig, wenn diese ihren Mitbesitz lediglich auf familienrechtliche Beziehungen zu dem Räumungsschuldner stützen (Festhaltung LG Oldenburg (Oldenburg), 1990-10-18, 6 T 726/90, DGVZ 1991, 26).

2. Der Einwand, Mitmieter der Wohnung zu sein, kann nur dann mit der Erinnerung nach ZPO § 766 geltend gemacht werden, wenn die Sach- und Rechtslage eindeutig ist. Sind aber in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht zweifelhafte Fragen zu klären, ist im Urteilsverfahren nach ZPO § 771 zu entscheiden.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1737128

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