Entscheidungsstichwort (Thema)
Sachenrechtsbereinigung: Notarielles Vermittlungsverfahren vor einer Klage auf Feststellung der Anspruchsberechtigung
Orientierungssatz
Anders als bei einer Vertragsgestaltungsklage nach SachenRBerG § 104 ist für eine Feststellungsklage nach SachenRBerG § 108 Abs 1 ein vorangehendes notarielles Vermittlungsverfahren nicht erforderlich.
Fundstellen
Dokument-Index HI1735330 |
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