Entscheidungsstichwort (Thema)

Sachenrechtsbereinigung: Notarielles Vermittlungsverfahren vor einer Klage auf Feststellung der Anspruchsberechtigung

 

Orientierungssatz

Anders als bei einer Vertragsgestaltungsklage nach SachenRBerG § 104 ist für eine Feststellungsklage nach SachenRBerG § 108 Abs 1 ein vorangehendes notarielles Vermittlungsverfahren nicht erforderlich.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1735330

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