Entscheidungsstichwort (Thema)
Passivlegitimation der Treuhandanstalt für Ansprüche aus Mietverhältnissen mit staatlichen Apotheken der ehemaligen DDR
Orientierungssatz
1. Nach EinigungsV Anlage I Kap X D II Nr 21a Buchst b (juris: EinigVtr) in Verbindung mit dem Gesetz über das Apothekenwesen § 28a Abs 1 (juris: ApoG) sind die staatlichen öffentlichen Apotheken, die pharmazeutischen Zentren und weitere Einrichtungen des staatlichen Apothekenwesens im Beitrittsgebiet in die Treuhandschaft der Treuhandanstalten mit dem Ziel der Privatisierung überführt worden.
2. Da das Mietverhältnis über eine solchen Apotheke untrennbarer Teil des Apothekenbetriebes ist, über den die Treuhandanstalt zu verfügen hat, ist die Treuhandanstalt passivlegitimiert im Rechtsstreit des Vermieters, mit dem dieser Schadenersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung (wegen ungenehmigter und zu beseitigender Baumaßnahmen) sowie Zahlungsansprüche wegen Mietrückständen geltend gemacht.
Fundstellen
Dokument-Index HI1738886 |
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