Tenor

I. Der Antragsgegnerin wird bei Meidung eines Ordnungsgeldes bis zu DM 500.000,– und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, aufgegeben, es zu unterlassen:

  1. die Firma der Antragstellerin, in welcher Form und in welchem Zusammenhang auch immer, in dem von ihr herausgegebenen sog. „Schuldnerspiegel” zu erwähnen bzw. zu veröffentlichen bzw. in sonstigen Medien, wie z.B. dem Internet, im Zusammenhang mit dem von ihr herausgegebenen sog. „Schuldnerspiegel” zu erwähnen oder zu veröffentlichen,
  2. sich an die öffentliche Hand, insbesondere … zu wenden und diesen gegenüber zu behaupten, die Antragsstellerin würde der …, Forderungen schulden,
  3. die Antragstellerin als „kriminelle Zahlungsverweigerin” zu bezeichnen.

II. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

III. Der Streitwert wird auf DM 114.000,– (30 % von DM 380.000,–) festgesetzt.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1697047

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