Entscheidungsstichwort (Thema)

Mietpreisbindung in den neuen Bundesländern: Mietkürzung auf die preisrechtlich zulässige Miete. Mietpreisbindung in den neuen Bundesländern: Darlegungslast des Vermieters bei fiktiver Mieterhöhung

 

Orientierungssatz

1. Wenn ein aus den alten Bundesländern in die neuen Bundesländer zugezogener Mieter den vereinbarten Mietzins auf die preisrechtlich zulässige Höhe kürzt, ist weder eine fristlose Vermieterkündigung wegen Zahlungsverzuges noch eine Klage auf Mietnachzahlung begründet.

2. Behauptet der Vermieter eine fiktive Mietzinserhöhung nach MHRG § 3 (juris: MietHöReglG), hat er darzulegen und zu beweisen, daß und in welchem Umfang er modernisiert hat und welche Mietzinshöhe sich daraus ergibt.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1738900

NZM 1999, 612

IPuR 1999, 43

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