Entscheidungsstichwort (Thema)

Unzureichende Begründung einer Kündigung wegen Hinderung an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks durch Verkauf. Wirkung der Kündigung nur bis zum Zeitpunkt der Eigentumsübertragung auf den Erwerber

 

Leitsatz (amtlich)

(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Werden im Kündigungsschreiben als Kündigungsgründe allein die Schwierigkeiten bei der Veräußerung eines vermieteten Hausgrundstückes und die deshalb gegenüber dem Käufer übernommene Verpflichtung zur Freimachung des Hauses von Mietern angeführt, begründet dieses nicht die Kündigung wegen Hinderung der angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks. Nach Eigentumsübergang an den Grundstückserwerber ist die Kündigung des früheren Vermieters unwirksam. Der neue Eigentümer kann sich nur auf die in seiner Person bestehenden Erlangungsinteressen berufen.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1734181

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