Entscheidungsstichwort (Thema)

Zur Finanzierung einer Ehemäklerforderung durch Abtretung der Lohnansprüche und Gehaltsansprüche an Zahlungs Statt

 

Orientierungssatz

Läßt sich der Heiratsvermittler zur Finanzierung der Ehemäklerforderung Lohnansprüche des Kunden gegen den jeweiligen Arbeitgeber an Zahlungs Statt abtreten, so liegt in der Forderungsabtretung eine Leistung im Sinne von BGB § 656 Abs 1 S 2. Die dabei vom Kunden übernommene Verpflichtung zur Benennung des Arbeitgebers stellt kein Eingehen einer Verbindlichkeit im Sinne von BGB § 656 Abs 2 dar.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1731806

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