Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnungseigentum: Befugnis eines Sondereigentümers zur Aufstellung eines Baugerüstes. Wohnungseigentum: Haftung des Verwalters bei eigenmächtiger Entfernung des Gerüstes

 

Leitsatz (amtlich)

1. Der ausbauberechtigte Wohnungseigentümer darf nach vorheriger Ankündigung auch ohne ausdrückliche Genehmigung zur Durchführung legaler Bauarbeit ein Gerüst an einem Teil der Fassade aufstellen lassen.

2. Läßt der (vermeintliche) Verwalter das Gerüst ohne entsprechenden Eigentümerbeschluß entfernen, hat er Schadensersatz für entstandene Mehrkosten zu leisten.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1736338

ZMR 2001, 217

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