Entscheidungsstichwort (Thema)
Wohnungseigentum: Befugnis eines Sondereigentümers zur Aufstellung eines Baugerüstes. Wohnungseigentum: Haftung des Verwalters bei eigenmächtiger Entfernung des Gerüstes
Leitsatz (amtlich)
1. Der ausbauberechtigte Wohnungseigentümer darf nach vorheriger Ankündigung auch ohne ausdrückliche Genehmigung zur Durchführung legaler Bauarbeit ein Gerüst an einem Teil der Fassade aufstellen lassen.
2. Läßt der (vermeintliche) Verwalter das Gerüst ohne entsprechenden Eigentümerbeschluß entfernen, hat er Schadensersatz für entstandene Mehrkosten zu leisten.
Fundstellen
Haufe-Index 1736338 |
ZMR 2001, 217 |
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