Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnraummiete: Vollstreckung der Ansprüche des Mieters auf Auskunfterteilung über Betriebskosten und auf Erstellung der Betriebskostenabrechnung

 

Leitsatz (amtlich)

(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

1. Der Anspruch des Mieters im Mehrparteienhaus auf Auskunft über bestimmte Betriebskosten unter Angabe des Verteilungsschlüssels ist gem ZPO § 888 gegen den Vermieter zu vollstrecken.

2. Der Anspruch auf Erstellung der Betriebskostenabrechnung ist gem ZPO § 887 zu vollstrecken.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1736011

InVo 2003, 88

WuM 2002, 273

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