Entscheidungsstichwort (Thema)
Wohnraummiete: Vollstreckung der Ansprüche des Mieters auf Auskunfterteilung über Betriebskosten und auf Erstellung der Betriebskostenabrechnung
Leitsatz (amtlich)
(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)
1. Der Anspruch des Mieters im Mehrparteienhaus auf Auskunft über bestimmte Betriebskosten unter Angabe des Verteilungsschlüssels ist gem ZPO § 888 gegen den Vermieter zu vollstrecken.
2. Der Anspruch auf Erstellung der Betriebskostenabrechnung ist gem ZPO § 887 zu vollstrecken.
Fundstellen
Haufe-Index 1736011 |
InVo 2003, 88 |
WuM 2002, 273 |
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