Den Antrag für die Gewährung eines Steuerfreibetrags in den ELStAM kann der Arbeitnehmer ab 1.10. des Vorjahres bis zum 30.11. des Kalenderjahres stellen, für das der Freibetrag gelten soll. Er ist auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck oder online über ELSTER beim Wohnsitzfinanzamt einzureichen.

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