Informationen über diesen Tarifvertrag
Lohn-TV, Wach- und Sicherheitsgewerbe, Hamburg, 18.08.2006 (AVE-Anfang: 01.10.2006; AVE-Ende: 30.09.2008)
Nummer: 25605.020
Klassifizierung: Lohn-TV
Fachbereich: Wach- und Sicherheitsgewerbe
Tarifgebiet: Hamburg
Geltungsbereich: alle Arbeitnehmer
Datum: 18. August 2006
Vorgänger: 25605.018
Nachfolger: 25605.021
AVE
AVE Anfang 01. Oktober 2006
AVE Ende 30. September 2008
Fundstelle: Bundesanzeiger Nummer 59 vom 24. März 2007
Bemerkung
a) |
Die Bekanntmachungen im Bundesanzeiger sind lediglich auszugsweise wiedergegeben. Die Auszüge enthalten die maßgebenden Regelungen und Daten der Allgemeinverbindlicherklärung des jeweiligen Tarifvertrages bzw. des vorliegenden Antrages auf Allgemeinverbindlicherklärung. |
b) |
Verwendet wurden die Originaltexte der Tarifverträge, die im öffentlichen Tarifregister (§ 6 TVG) enthalten sind. Redaktionelle Änderungen sind nicht vorgenommen worden. Soweit Schreibfehler vorkommen, stammen diese aus den Originaltexten. |
Bekanntmachung über die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen für das Wach- und Sicherheitsgewerbe
vom 26. Februar 2007
Auf Grund des § 5 des Tarifvertragsgesetzes werden im Einvernehmen mit dem Tarifausschuss des Landes Hamburg die nachfolgend bezeichneten Tarifverträge, nämlich
b) |
der Lohntarifvertrag nebst Protokollnotizen vom 18. August 2006 - erstmals kündbar zum 30. September 2008 - |
für das Wach- und Sicherheitsgewerbe in Hamburg
mit Wirkung vom 1. Oktober 2006
für allgemeinverbindlich erklärt. Für die Regelungen aus § 2 VIII sowie § 4 des Lohntarifvertrages und der 2. Protokollnotiz des Lohntarifvertrages gilt die Allgemeinverbindlicherklärung ab dem Tag der Bekanntmachung im Bundesanzeiger am 2. Dezember 2006.
Unterzeichnet:
Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Wirtschaft und Arbeit
Lohntarifvertrag für das Wach- und Sicherheitsgewerbe in Hamburg
vom 18. August 2006
Zwischen dem
Bundesverband Deutscher Wach- und Sicherheitsunternehmen e.V.,
Landesgruppe Hamburg
und der
Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di,
Landesbezirk Hamburg
wird folgender Lohntarifvertrag geschlossen:
§ 1 Geltungsbereich
Der Tarifvertrag gilt:
a) |
räumlich: für das Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg |
b) |
fachlich: für die Betriebe des Wach- und Sicherheitsgewerbes und der Geld- und Wertdienste, für alle Bewachungsobjekte und Dienststellen, die im räumlichen Geltungsbereich liegen |
c) |
persönlich: für alle Arbeitnehmer, die im fachlichen Geltungsbereich tätig sind. |
Alle personenbezogenen Begriffe in diesem Vertrag gelten für Frauen und Männer gleichermaßen, soweit der Begriff auf sie zutrifft.
§ 2 Löhne
Für die gewerblichen Sicherheitsmitarbeiter werden nachstehende Stundengrundlöhne vereinbart:
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ab 1.10.2006 |
ab 1.10.2007 |
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Euro/Std. |
Euro/Std. |
I. |
Revierdienst |
6,48 |
6,60 |
II. |
Separatwachdienst im zivilen Bereich |
1. |
Allgemeiner Wach- und Pförtnerdienst (Ein- und Ausgangskontrollen sowie Streifengänge, Bedienung der Kontrollstationen etc.). |
6,34 |
6,45 |
2. |
Besonderer Wach- und Pförtnerdienst, Ein- und Ausgangskontrollen sowie Streifengänge. Auf Anordnung des Arbeitgebers regelmäßig weitere Tätigkeiten z. B. Personal- und Beladungskontrollen, Arbeitszeitkontrollen, Überprüfung /Verwaltung von Arbeitskarten, Verkehrsdienst, Telefondienst, Überprüfung technischer Anlagen (Heizung, Lüftung etc.) und Beobachtung technischer Vorgänge. Der Sicherheitsmitarbeiter muss Kenntnisse im Brandschutz und in den Unfallverhütungsvorschriften besitzen oder an mindestens zwei anerkannten Werkschutzlehrgängen teilgenommen haben. |
6,50 |
6,62 |
3. |
Werkschutzdienst Persönliche Voraussetzung: Erfolgreich abgelegte Prüfung als Werkschutzfachkraft vor einer Industrie- und Handelskammer oder Handelskammer. Der Einsatz im Werkschutzdienst erfolgt auf Anordnung des Arbeitgebers oder ist arbeitsvertraglich vereinbart. |
8,29 |
8,44 |
4. |
Zulage für den Sicherheitsmitarbeiter mit eigenem Wachbegleithund je Stunde |
0,51 |
0,51 |
III. |
Sicherheitsmitarbeiter bei Objekten der Behörden |
1. |
Sicherheitsmitarbeiter beim Einsatz im Pförtner-, Aufsichts- und Wechseldienst (Ein- und Ausgangskontrollen, Telefondienst). |
6, 50 |
6,62 |
2. |
Tagesaufsicht |
6,77 |
6,89 |
3. |
Zulage für den Sicherheitsmitarbeiter mit eigenem Wachbegleithund je Stunde |
0,51 |
0,51 |
IV. |
Sicherheitsmitarbeiter in militärischen Anlagen |
1. |
Sicherheitsmitarbeiter |
6,42 |
6,52 |
2. |
Schichtführer |
7,32 |
7,43 |
3. |
Hundeführer, der als Streifenposten mit Wachbegleithund eingesetzt ist, erhält eine Zulage von Euro 0,51 je Stunde, jedoch höchstens für 12 Stunden pro Wachschicht. Eingeschlossen in diese Zulage ist Fütterung, Pflege und Ausbildung des Wachbegleithundes. |
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4. |
Bei Schichten unter 24 Stunden wird ein Zuschlag von 20 % des Stundengrundlohnes je Wachstunde gezahlt. |
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V. |
Sonderdienst |
1. |
Personalüberwachung, Verkehrsregelung, Absperr- und Kontrolldienstleistende auf Ausstellungen, Messen, bei sportlichen Veranstaltungen u. dgl. |
7,15 |
7,26 |
2. |
Kassendienstleistende auf Ausstellungen, Messen, bei sportlichen Veranstaltungen u. dgl. |
8,92 |
8,92 |
3. |
Sicherheitsmitarbeiter in der Notruf/Serviceleitstelle entsprechend den VdS-Richtlinien und -Vorschriften. |
7,61 |
7,72 |
VI. |
Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) |
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