(1) Mit der Registrierung der LPG und ihres Statuts wird die LPG rechtsfähig und juristische Person.

 

(2) 1Bei einem Zusammenschluß von LPG oder anderen Formen der Neubildung von LPG entsteht deren Rechtsfähigkeit mit der Registrierung der neuen LPG und ihres Statuts. 2Mit der Registrierung gehen alle Rechte und Pflichten der beteiligten LPG auf die neue LPG über.

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