Entscheidungsstichwort (Thema)

Untergang der Staatsangehörigkeit

 

Leitsatz (amtlich)

Die Eigenschaft als früherer deutscher Staatsangehöriger iS von GG Art 116 Abs 2 S 1 kann nicht nur durch Ausübung und Verbrauch des damit verbundenen Wiedereinbürgerungsanspruchs untergehen, sondern auch durch ein Verhalten, das den endgültigen Verzicht auf diese Sonderstellung und auf die deutsche Staatsangehörigkeit zum Ausdruck bringt.

Ein derartiger Verzicht liegt in der Regel im Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit nach Inkrafttreten des GG.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1649421

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge