Leitsatz (amtlich)

§ 5 Abs 1 der Anordnung des Verwaltungsrates der Bundesanstalt für Arbeit über die individuelle Förderung der beruflichen Fortbildung und Umschulung, wonach die Wiederholung einer gesamten Maßnahme nicht gefördert wird, verstößt nicht gegen die § 41 Abs 4, § 39 AFG und gegen Art 3 Abs 1 GG.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1659047

Breith. 1984, 144

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