Entscheidungsstichwort (Thema)

Versorgungsrecht. Kausalität. mittelbare Schädigungsfolge. schädigungsbedingter Krankenhausaufenthalt. Schwerhörigkeit nach Rötelninfektion

 

Orientierungssatz

Soweit ein Krankenhaus- bzw. Klinikaufenthalt schädigungsbedingt notwendig war, sind sämtliche Gesundheitsstörungen, die kausal auf den Klinikaufenthalt zurückzuführen sind, als mittelbare Schädigungsfolge anzusehen. Dabei kann es keine Rolle spielen, daß es sich um Krankheiten handelt, denen der Beschädigte auch ohne die anerkannte Schädigungsfolge beim Besuch von Kindergarten oder Schule ausgesetzt hätte sein können.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1657600

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