Entscheidungsstichwort (Thema)

Musiker in einem Unterhaltungsorchester

 

Leitsatz (amtlich)

Musiker in einem Unterhaltungsorchester, die vertraglich verpflichtet sind, an den vom Orchesterleiter festgelegten Proben teilzunehmen, die an den ebenfalls von der Orchesterleitung bestimmten musikalischen Veranstaltungen (Unterhaltungskonzerten, Schallplattenaufnahmen) zu musizieren haben, sind in ihrer Tätigkeit sozialversicherungspflichtig. Arbeitgeber ist der Orchesterleiter.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1651276

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