Entscheidungsstichwort (Thema)
Musiker in einem Unterhaltungsorchester
Leitsatz (amtlich)
Musiker in einem Unterhaltungsorchester, die vertraglich verpflichtet sind, an den vom Orchesterleiter festgelegten Proben teilzunehmen, die an den ebenfalls von der Orchesterleitung bestimmten musikalischen Veranstaltungen (Unterhaltungskonzerten, Schallplattenaufnahmen) zu musizieren haben, sind in ihrer Tätigkeit sozialversicherungspflichtig. Arbeitgeber ist der Orchesterleiter.
Fundstellen
Dokument-Index HI1651276 |
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