Leitsatz (amtlich)
Die Bildungsmaßnahme iS des AFG § 44 Abs 2 ist nicht notwendig, wenn die Vermittlungsaussichten in dem angestrebten Beruf nicht deutlich besser sind als die Vermittlungsaussichten in dem bisherigen Beruf oder einer Tätigkeit mit vergleichbarer Qualifikation.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1654390 |
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