Leitsatz (amtlich)

Die Bildungsmaßnahme iS des AFG § 44 Abs 2 ist nicht notwendig, wenn die Vermittlungsaussichten in dem angestrebten Beruf nicht deutlich besser sind als die Vermittlungsaussichten in dem bisherigen Beruf oder einer Tätigkeit mit vergleichbarer Qualifikation.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 23.06.1981; Aktenzeichen 7 RAr 49/80)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1654390

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