Entscheidungsstichwort (Thema)
Beschädigtenversorgung. Teilversorgung Ost. Angehöriger der Deutschen Wehrmacht. Granatsplitterverletzung am rechten Oberschenkel
Orientierungssatz
Zur Nichtvorliegen eines Anspruchs auf Beschädigtenversorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz im Rahmen der Teilversorgung Ost bei einer im Zweiten Weltkrieg, als Angehöriger der Deutschen Wehrmacht erlittenen Granatsplitterverletzung am rechten Oberschenkel.
Fundstellen
Dokument-Index HI1650620 |
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