Entscheidungsstichwort (Thema)

Beschädigtenversorgung. Teilversorgung Ost. Angehöriger der Deutschen Wehrmacht. Granatsplitterverletzung am rechten Oberschenkel

 

Orientierungssatz

Zur Nichtvorliegen eines Anspruchs auf Beschädigtenversorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz im Rahmen der Teilversorgung Ost bei einer im Zweiten Weltkrieg, als Angehöriger der Deutschen Wehrmacht erlittenen Granatsplitterverletzung am rechten Oberschenkel.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1650620

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