Entscheidungsstichwort (Thema)

Beitragspflicht. Krankenversicherung. Unfallversicherung. nachträgliche Feststellung. Arbeitsunfall

 

Orientierungssatz

Stellt sich später heraus, daß Verletztengeld zu gewähren gewesen wäre, so besteht während des Bezugs dieser Leistung Beitragspflicht, wobei der Unfallversicherungsträger die hieraus zu zahlenden Krankenversicherungsbeiträge zu tragen hat.

 

Nachgehend

BSG (Beschluss vom 21.03.1997; Aktenzeichen 12 BK 41/96)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1667693

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