Leitsatz (amtlich)

Der Eigentümer landwirtschaftlicher Grundstücke, der selbst keine Landwirtschaft betreibt, ist nicht zur Entrichtung von Kindergeldbeiträgen anstelle der Pächter verpflichtet.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 26.04.1963; Aktenzeichen 2 RU 228/59)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI11281715

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