Entscheidungsstichwort (Thema)

Unzulässige Abweisung der Klage. Beschwer. Kläger und Beklagter. Anwendung des § 96 SGG. sachlich-rechnerische Berichtigung. Honorarforderung. Vertragsarzt. keine zweifache Abrechnung einer EKG-Leistung

 

Orientierungssatz

1. Wird die Klage als unzulässig abgewiesen, ist dadurch nicht nur der Kläger, sondern grundsätzlich auch der Beklagte beschwert, sofern dieser ein Sachurteil beantragt hat.

2. Die Rechtsprechung zur analogen Anwendung des § 96 SGG ist - ungeachtet einiger klärungsbedürftiger Fragen - in Fällen der sachlich-rechnerischen Berichtigung anwendbar. Insofern unterscheidet sich diese Sachlage von derjenigen bei Honorarkürzungen wegen unwirtschaftlicher Behandlungsweise.

3. Eine Gebühr kann im Rahmen einer Arzt-Patient-Begegnung grundsätzlich nur einmal abgerechnet werden. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Leistungen (hier: zwei EKGs) eine zusammenhängende einheitliche Untersuchung darstellen.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 04.05.1994; Aktenzeichen 6 RKa 7/93)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1667671

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