Entscheidungsstichwort (Thema)

Berufsunfähigkeit des Berufskraftfahrers. Verweisbarkeit

 

Orientierungssatz

1. Ein Berufskraftfahrer, der die vorgeschriebene zweijährige Ausbildung abgeschlossen oder eine diesem Könnens- und Wissensstand entsprechende Tätigkeit in voller Breite ausgeübt hat, ist dem oberen Bereich der Gruppe mit dem Leitberuf des sonstigen Ausbildungsberufs (Angelernter) iS des Mehrstufenschemas zuzuordnen.

2. Der Beruf des Berufskraftfahrers ist kein "Erwachsenenberuf".

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 27.11.1991; Aktenzeichen 5 RJ 40/90)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1650181

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