Entscheidungsstichwort (Thema)

Nachteilsausgleich für Schwerbehinderte. rückwirkende Feststellung des Merkzeichens "G". Freifahrtberechtigung im Nahverkehr. Geldersatz für entstandene Fahrkosten. sozialrechtlicher Herstellungsanspruch

 

Orientierungssatz

Weder aufgrund sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs oder Folgenbeseitigungsanspruchs noch aufgrund eines Anspruches auf Geldersatz anstelle Sachleistungsanspruchs, kann ein Schwerbehinderter Geldersatz von der Versorgungsverwaltung wegen Fahrkosten verlangen, die ihm entstanden sind, weil zu Unrecht kein Ausweis über seine Freifahrtberechtigung im Nahverkehr (Merkzeichen G) ausgestellt wurde.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 15.07.1992; Aktenzeichen 9a RV 40/91)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1659706

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