Entscheidungsstichwort (Thema)

Gewaltopfer. schuldhafte (Mit-)Verursachung der Schädigung. Leistungsversagung. Unbilligkeit

 

Orientierungssatz

Zur Frage, ob nur schuldhafte (Mit-)Verursachung der Schädigung durch den Geschädigten zu einer Leistungsversagung gemäß § 2 Abs 1 OEG führt.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 10.09.1997; Aktenzeichen 9 RVg 9/95)

BSG (Beschluss vom 25.04.1996; Aktenzeichen 9 RVg 9/95)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1659821

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