Entscheidungsstichwort (Thema)

Gewaltopfer. Familienstreit. tatförderndes Verhalten. Unbilligkeit

 

Orientierungssatz

Zum Vorliegen von Unbilligkeit iS von § 2 Abs 1 S 1 Alt 2 OEG wegen tatfördernden Verhaltens des Geschädigten bei einem über Jahre andauernden Familienstreit.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 21.10.1998; Aktenzeichen B 9 VG 6/97 R)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1661079

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