Entscheidungsstichwort (Thema)
Gewaltopfer. Familienstreit. tatförderndes Verhalten. Unbilligkeit
Orientierungssatz
Zum Vorliegen von Unbilligkeit iS von § 2 Abs 1 S 1 Alt 2 OEG wegen tatfördernden Verhaltens des Geschädigten bei einem über Jahre andauernden Familienstreit.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1661079 |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen