Entscheidungsstichwort (Thema)
Schwerbehindertenrecht. Neufeststellung. Aufnahme bestandskräftig festgestellter aber tatsächlich nicht mehr vorliegender Behinderungen im Behinderungstenor
Orientierungssatz
Bestandskräftig festgestellte, aber tatsächlich nicht mehr vorliegende Behinderungen bleiben als solche bestehen und sind in einem Neufeststellungsbescheid im Behinderungstenor weiterhin festzustellen. Derartige Behinderungen sind bei der Gesamt-GdB-Bildung mit einem Teil-GdB von O zu berücksichtigen.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1660517 |
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