Entscheidungsstichwort (Thema)

Schwerbehindertenrecht. Neufeststellung. Aufnahme bestandskräftig festgestellter aber tatsächlich nicht mehr vorliegender Behinderungen im Behinderungstenor

 

Orientierungssatz

Bestandskräftig festgestellte, aber tatsächlich nicht mehr vorliegende Behinderungen bleiben als solche bestehen und sind in einem Neufeststellungsbescheid im Behinderungstenor weiterhin festzustellen. Derartige Behinderungen sind bei der Gesamt-GdB-Bildung mit einem Teil-GdB von O zu berücksichtigen.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 10.09.1997; Aktenzeichen 9 RVs 15/96)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1660517

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