Leitsatz (amtlich)

Die Höhe eines Arbeitsentgelts richtet sich dann nicht weitgehend nach dem erzielten Umsatz, wenn der umsatzbezogene Anteil am gesamten Arbeitsentgelt weniger als 25 vH beträgt.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 14.02.1985; Aktenzeichen 7 RAr 77/83)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1658760

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