Leitsatz (amtlich)

Zu den Versorgungsbezugsarten, auf die die Kosten der nicht nur vorübergehenden Anstaltspflege eines Beschädigten angerechnet werden (§ 35 Abs 2 S 1 BVG), gehört auch die Kleiderverschleißpauschale (§ 15 BVG).

 

Fundstellen

Breith. 1984, 228

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