Entscheidungsstichwort (Thema)

Unfallversicherungsschutz von Personen in Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaften (BQG) bei der Arbeitsplatzsuche auf Veranlassung der BQG. eigenveranlasstes Informationsgespräch zum Inhalt eines möglichen Arbeitsplatzangebotes. Abgrenzung zu einem Bewerbungsgespräch. unversicherte Vorbereitungshandlung. kein innerer Zusammenhang

 

Orientierungssatz

1. Das vertragliche Tätigwerden des Arbeitnehmers für eine Beschäftigungsgesellschaft (BQG) erfüllt die Voraussetzungen einer Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt, die die Grundlage für die Versicherungspflicht bildet. Dies ist auch dann unproblematisch, wenn keine planmäßige Erwerbstätigkeit ausgeübt wird, sondern die berufliche Qualifizierung im Vordergrund steht, da betriebliche Bildungsmaßnahmen nach § 7 Abs 2 SGB 4 dem Begriff der Beschäftigung gleichgesetzt sind.

2. Nichts anderes gilt auch in den Fällen, in denen der bei einer BQG Beschäftigte auf deren Veranlassung an einem Bewerbungsgespräch teilnimmt. Zwar sind Verrichtungen und Wege, die mit der Arbeitssuche und Verhandlungen über den Abschluss eines Arbeitsvertrages zusammenhängen, grundsätzlich dem eigenwirtschaftlichen unversicherten Bereich des Arbeitssuchenden zuzurechnen, selbst wenn es zum Abschluss eines Arbeitsvertrages kommt, die Beschäftigung aber erst zu einem späteren Zeitpunkt aufgenommen werden soll. Dies gilt aber nicht bei einer Beschäftigung in einer BQG, deren Zweck gerade darin besteht, dem Arbeitnehmer die Aufnahme einer neuen Tätigkeit zu ermöglichen. Insoweit liegt eine der Regelung in § 2 Abs 1 Nr 14 SGB 7 vergleichbare Sachlage vor.

3. Es kann jedoch nicht jede Tätigkeit, die - wenn auch nur entfernt und mittelbar - für die Erlangung eines Arbeitsplatzes nützlich ist, den Versicherungsschutz nach § 2 Abs 1 Nr 1 SGB 7 begründen. Das Sammeln von Informationen über einen potenziellen Arbeitgeber oder das Gespräch mit unternehmensfremden Personen über persönliche Chancen und Perspektiven liegen noch im Bereich der sogenannten Vorbereitungshandlungen, die keinen Versicherungsschutz begründen.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1666531

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