Entscheidungsstichwort (Thema)

Freiwillige Krankenversicherung. Beitragsbemessung bei Heimunterbringung. Satzungsautonomie

 

Leitsatz (amtlich)

Ist ein freiwilliges Mitglied einer Krankenkasse auf Kosten eines Sozialhilfeträgers in einem Heim untergebracht und regelt die Satzung der Krankenkasse, daß 100 vH der monatlichen Bezugsgröße als beitragspflichtige Einnahmen der Beitragsbemessung zugrundezulegen sind, so ist diese Satzungsregelung von der Ermächtigungsgrundlage in SGB 5 § 240 nicht gedeckt. Dies gilt insbesondere dann, wenn der monatliche Gesamtaufwand für die Heimunterbringung einschließlich des Barbetrags (Taschengeld) die Bezugsgröße nicht einmal erreicht.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1665970

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