Entscheidungsstichwort (Thema)

Gewalttat. türkische Staatsangehörige. Gegenseitigkeitsprinzip. Stichtagsregelung

 

Orientierungssatz

Der Ausschluß von Entschädigungsleistungen für eine türkische Staatsangehörige, die vor dem 1.7.1990 Opfer einer Gewalttat geworden ist, ist wegen Fehlens der Gegenseitigkeit iS von § 1 Abs 4 OEG zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Türkei rechtmäßig.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 11.03.1998; Aktenzeichen B 9 VG 2/96 R)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1660057

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