Entscheidungsstichwort (Thema)
Zuständiger Rentenversicherungsträger iS von § 105a Abs 1 AFG
Orientierungssatz
Zur Frage des zuständigen Rentenversicherungsträgers iS von § 105a Abs 1 AFG, wenn durch eine Spezialzuständigkeit ein anderer Träger für die Rehabilitation als für die Rentengewährung zuständig ist.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1668692 |
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