Entscheidungsstichwort (Thema)

Zuständiger Rentenversicherungsträger iS von § 105a Abs 1 AFG

 

Orientierungssatz

Zur Frage des zuständigen Rentenversicherungsträgers iS von § 105a Abs 1 AFG, wenn durch eine Spezialzuständigkeit ein anderer Träger für die Rehabilitation als für die Rentengewährung zuständig ist.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 29.04.1998; Aktenzeichen B 7 AL 18/97 R)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1668692

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