Entscheidungsstichwort (Thema)

Ursächlicher Zusammenhang zwischen Arbeitsunfall und Beschwerden im Ellenbogengelenk. Entschädigung dieser Beschwerden als Berufskrankheit

 

Orientierungssatz

1. Eine Epicondylitis, ein Carpaltunnelsyndrom und eine Sudecksche Dystrophie sind nicht mit Wahrscheinlichkeit ursächlich auf das Rutschen einer 350 kg schweren Papierrolle gegen die Innenseite des Ellenbogengelenks zurückzuführen.

2. Eine Verurteilung zur Zahlung einer Rente wegen einer Berufskrankheit kann dann nicht erfolgen, wenn verwaltungsmäßig nur über den engeren Tatbestand eines Arbeitsunfalles entschieden worden ist. Es fehlt insoweit an einem Verwaltungsakt, der Voraussetzung für die Statthaftigkeit der - hier allein in Frage kommenden - verbundenen Anfechtungs- und Leistungsklage gemäß § 54 Abs 4 SGG wäre.

 

Nachgehend

BSG (Beschluss vom 21.03.1983; Aktenzeichen 2 BU 203/82)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1662870

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