Entscheidungsstichwort (Thema)

Berufliche Rehabilitation. Kfz-Hilfe. Ermittlung des Verkehrswertes eines Altwagens

 

Leitsatz (amtlich)

Die Ermittlung des Verkehrswertes eines Altwagens ist abweichend von der Schwacke-Liste zu ermitteln, wenn nachgewiesen ist, daß wegen Besonderheiten des Einzelfalles nur ein niedrigerer Verkehrswert zu realisieren ist.

 

Orientierungssatz

1. Der Begriff "Verkehrswert" ist allein aus sich heraus definiert der Wert des Kfz, den dieses im Verkehr hat, also auf dem Markt als dem "Ort", wo sich der gemeinte Verkehr, nämlich Kauf und Verkauf entsprechender Güter, abspielt.

2. Dabei handelt es sich um einen Wert, der sich objektiv bestimmen läßt, und zwar nach Marke, Typ, Alter, Beschaffenheit und derzeitiger Marktlage, also Angebot und Nachfrage, bezogen auf Fahrzeuge der konkreten Art. Zugleich handelt es sich um einen Rechtsbegriff, was heißt, daß es nicht im Ermessen des Rentenversicherungsträgers liegt, festzulegen, nach welchen genauen Kriterien oder Verfahrensweisen der Verkehrswert zu ermitteln ist. Andererseits ist bei der Auslegung eines solchen Rechtsbegriffs auch zu beachten, in welchem systematischen Zusammenhang der Begriff verwendet wird.

 

Nachgehend

BSG (Beschluss vom 09.07.1998; Aktenzeichen B 4 RA 13/98 R, B 4 RA 28/98 B)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1661639

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