Leitsatz (amtlich)
1. Vergütungen, die eine vom Kassenarzt auf dem Behandlungsschein als Leistungsträger eingetragene, in Wirklichkeit aber nicht zuständige Krankenkasse gezahlt hat, sind dieser aufgrund eines öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs von der Kassenärztlichen Vereinigung zu erstatten.
2. Auf den Erstattungsanspruch ist § 110 SGB 10 weder unmittelbar noch entsprechend anzuwenden.
Fundstellen
Dokument-Index HI1663739 |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen