Entscheidungsstichwort (Thema)

Kindergeldanspruch. Angehöriger eines Mitglieds der NATO-Streitkräfte. Selbständiger

 

Orientierungssatz

Der Kindergeldanspruch des Angehörigen eines Mitglieds der NATO-Streitkräfte setzt die Versicherungspflicht in allen Zweigen der Sozialversicherung, insbesondere der Arbeitslosenversicherung voraus (vgl BSG vom 15.12.1992 - 10 RKg 22/91 = SozR 3-6180 Art 13 Nr 3).

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 02.10.1997; Aktenzeichen 14/10 RKg 12/96)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1668463

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