Entscheidungsstichwort (Thema)
Kindergeldanspruch. Angehöriger eines Mitglieds der NATO-Streitkräfte. Selbständiger
Orientierungssatz
Der Kindergeldanspruch des Angehörigen eines Mitglieds der NATO-Streitkräfte setzt die Versicherungspflicht in allen Zweigen der Sozialversicherung, insbesondere der Arbeitslosenversicherung voraus (vgl BSG vom 15.12.1992 - 10 RKg 22/91 = SozR 3-6180 Art 13 Nr 3).
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Fundstellen
Dokument-Index HI1668463 |
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