Entscheidungsstichwort (Thema)

Einseitige Erledigterklärung. Antrag auf Kostenerstattung. Umdeutung. Klagerücknahme. Systemische Ganzkörperhyperthermie. keine Kassenleistung

 

Leitsatz (amtlich)

1. Eine einseitige Erledigterklärung, die in der Annahme, ein erledigendes Ereignis sei eingetreten, mit einem Antrag auf Kostenerstattung durch die Beklagtenseite verbunden ist, kann nicht als Klagerücknahme umgedeutet werden.

2. Die Systemische Ganzkörperhyperthermie (SHT) ist bei einer Krebserkrankung im fortgeschrittenen Stadium keine Kassenleistung.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1671059

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