Entscheidungsstichwort (Thema)

Bemessung des Unterhaltsgeldes. Vollzeitmaßnahme. Teilzeitarbeit. unbillige Härte

 

Orientierungssatz

1. Zur Bemessung des Unterhaltsgeldes nach Arbeitslosengeldvorbezug bei Teilnahme an einer für Teilzeitarbeitslose eingerichteten Bildungsmaßnahme (hier 25 Unterrichtsstunden wöchentlich) und Einschränkung der Verfügbarkeit für die Arbeitsvermittlung auf Teilzeitarbeit.

2. Zur unbillige Härte iS von § 44 Abs 3 S 1 Nr 3 AFG.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 12.09.1996; Aktenzeichen 7 RAr 90/95)

BSG (Urteil vom 12.09.1996; Aktenzeichen 7 RAr 88/95)

BSG (Urteil vom 25.04.1996; Aktenzeichen 11 RAr 87/95)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1655744

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