Entscheidungsstichwort (Thema)

Bemessung des Unterhaltsgeldes. Vollzeitmaßnahme. Teilzeitarbeit. unbillige Härte

 

Orientierungssatz

1. Zur Bemessung des Unterhaltsgeldes bei Teilnahme an einer für Teilzeitarbeitslose eingerichteten Vollzeitmaßnahme (hier 25 Unterrichtsstunden wöchentlich) und Einschränkung der Verfügbarkeit für die Arbeitsvermittlung auf 20 Stunden.

2. Zur unbilligen Härte iS von § 44 Abs 3 S 1 Nr 3 AFG.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 25.04.1996; Aktenzeichen 11 RAr 89/95)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1655739

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