Entscheidungsstichwort (Thema)
Krankenversicherung. Pflegeversicherung. Beitragsbemessung. abgetretene Versorgungsbezüge. keine Kürzung des Bruttobetrages. Verfassungsmäßigkeit
Orientierungssatz
Bei der Beitragsbemessung zur Kranken- und Pflegeversicherung ist ein im schuldrechtlichen Versorgungsausgleich abgetretener Betrag der Versorgungsbezüge nicht in Abzug zu bringen. Dies verstößt weder gegen Art 3 Abs 1 GG noch gegen Art 14 Abs 1 GG.
Nachgehend
BVerfG (Beschluss vom 20.08.2001; Aktenzeichen 1 BvR 487/99) |
Fundstellen
Dokument-Index HI1668534 |
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