Entscheidungsstichwort (Thema)

Erziehungsgeldanspruch bei gleichzeitigem Bezug von Arbeitslosengeld

 

Orientierungssatz

§ 2 Abs 2 Nr 1 BErzGG enthält zwar seinem Wortlaut nach keine Einschränkung bei der Gleichstellung des Bezuges von Arbeitslosengeld mit einer vollen Erwerbstätigkeit, die einem Anspruch auf Erziehungsgeld entgegensteht. Gleichwohl ist die gesetzliche Regelung dahin auszulegen, daß jedenfalls wenn wie hier eine zulässige Beschränkung der Verfügbarkeit auf 19 Wochenstunden vorliegt und die Höhe des Arbeitslosengeldes entsprechend bemessen wird, trotz des Bezuges von Arbeitslosengeld ein Anspruch auf Erziehungsgeld besteht. Eine solche Auslegung ist möglich und mit Blick auf Art 3 GG geboten, weil andernfalls die Bezieher von Arbeitslosengeld einerseits und Erwerbstätige und die Bezieher anderer Sozialleistungen andererseits ungleich behandelt würden, obwohl dafür keine vertretbaren Gründe bestehen.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 13.05.1998; Aktenzeichen B 14 EG 9/97 R)

BSG (Urteil vom 13.05.1998; Aktenzeichen B 14 EG 8/97 R)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1649096

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