Entscheidungsstichwort (Thema)

Kürzung nicht nachgewiesener Beitrags- und Beschäftigungszeiten vom 1.7.1990 bis 31.12.1991 nach dem Monatsprinzip

 

Orientierungssatz

Die Regelung über die Kürzung von Beitragszeiten nach dem Monatsprinzip wird erst mit Wirkung vom 1.1.1992 durch die Kürzung von Entgeltpunkten ersetzt. Für den in Art 6 § 4 Abs 3 FANG bezeichneten Personenkreis bleibt es in der Zeit vom 1.7.1990 bis 31.12.1991 bei der Kürzung nach dem bis zum 30.6.1990 geltenden Recht.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1652864

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