Entscheidungsstichwort (Thema)

Vorruhestandsgeld bei Rentenalter

 

Leitsatz (amtlich)

Vorruhestandsgeld, das in der DDR gewährt und seit dem 3.10.1990 von der BA gezahlt worden ist, kann von Frauen jedenfalls dann nur bis zum Erreichen des 60. Lebensjahres beansprucht werden, wenn zu diesem Zeitpunkt die Voraussetzungen für den Bezug des Altersruhegeldes erfüllt sind.

 

Orientierungssatz

Diese Regelung verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz des Art 3 Abs 1 GG.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1654440

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