Leitsatz (amtlich)

Einer früheren Ehefrau, deren erste Ehe 1967 und deren zweite Ehe mit demselben Versicherten 1982 geschieden worden ist, steht keine Hinterbliebenenrente aus der Versicherung des verstorbenen Versicherten zu.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1663835

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