Entscheidungsstichwort (Thema)

Krankenkasse. Geltendmachung. Honorarrückforderung. Kassenärztliche Vereinigung. Kassenarzt/Vertragsarzt

 

Leitsatz (amtlich)

Hat eine Kassenärztliche Vereinigung einem Kassenarzt/Vertragsarzt Honorar für nicht erbrachte Leistungen gezahlt, so können hierdurch geschädigte Krankenkassen einen Erstattungsanspruch unmittelbar gegen die Kassenärztliche Vereinigung geltend machen. Dagegen besteht kein Anspruch der Krankenkasse auf Erlaß eines Rückforderungsbescheides der Kassenärztlichen Vereinigung gegen den Kassenarzt/Vertragsarzt.

 

Nachgehend

BSG (Beschluss vom 17.12.1992; Aktenzeichen 6 BKa 29/91)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1665538

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