Entscheidungsstichwort (Thema)
Krankenkasse. Geltendmachung. Honorarrückforderung. Kassenärztliche Vereinigung. Kassenarzt/Vertragsarzt
Leitsatz (amtlich)
Hat eine Kassenärztliche Vereinigung einem Kassenarzt/Vertragsarzt Honorar für nicht erbrachte Leistungen gezahlt, so können hierdurch geschädigte Krankenkassen einen Erstattungsanspruch unmittelbar gegen die Kassenärztliche Vereinigung geltend machen. Dagegen besteht kein Anspruch der Krankenkasse auf Erlaß eines Rückforderungsbescheides der Kassenärztlichen Vereinigung gegen den Kassenarzt/Vertragsarzt.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1665538 |
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