Leitsatz (amtlich)

Werden Akkordspitzen als Teil des insgesamt verdienten Arbeitslohnes erst nach Abschluß des Akkordzeitraumes ausgezahlt, so sind diese Entgeltteile bei Berechnung der Beiträge auf die Lohnperioden zu verteilen, in denen sie erzielt worden sind.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1658511

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