Orientierungssatz

Saisonbetriebe iS des § 7 Abs 2 SchwbG sind die Betriebe, die zwar das ganze Jahr über, aber regelmäßig in einer bestimmten Jahreszeit verstärkt arbeiten, sei es, daß sie vom Wetter abhängig sind, oder sei es, daß der Absatz an bestimmte Gelegenheiten gebunden ist, oder sei es auch, daß das Schwanken der Beschäftigung auf sonstige Gründe zurückzuführen ist, wenn dieses Schwanken nur regelmäßig in einer bestimmten Jahreszeit wiederkehrt. Die verstärkte Tätigkeit muß dabei mit einer erheblichen Vermehrung des Personalbedarfs in der "Saison" einhergehen. Einen Anhalt dafür, was erheblich in diesem Sinne ist, bieten die Bestimmungen über Massenentlassungen nach dem Kündigungsschutzgesetz (§ 17 Abs 2 KSchG).

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1656703

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