Verfahrensgang
SG Berlin (Urteil vom 10.04.2002; Aktenzeichen S 71 KA 133/00) |
Nachgehend
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 10. April 2002 wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat der Beklagten auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit einer Disziplinarmaßnahme.
Der Kläger ist als Arzt für Allgemeinmedizin seit 1993 zur vertragsärztlichen Versorgung der Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung zugelassen. Seit dem III. Quartal 1994 kam es zu Beanstandungen seines Abrechnungsverhaltens. Der Prüfungsausschuss bei der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin traf in diesem Zusammenhang die folgenden Entscheidungen:
III/1994: |
schriftliche Beratung bezüglich der Beratungen und Besuche |
IV/1994: |
Kürzung des Gesamthonorars um 50 % |
I/1995: |
Kürzung der Besuchsleistungen um 30 %, der Untersuchungsleistungen um 20 %, der Sonderleistungen um 30 % und schriftliche Beratung hinsichtlich der GO-Nrn. 40 und 41 |
II/1995: |
Kürzungen der Besuchsleistungen um 50 %, der Untersuchungsleistungen um 50 % und der Sonderleistungen um 40 % |
III/1995: |
Kürzungen der Besuchsleistungen um 40 %, der Untersuchungsleistungen um 10 % und der Sonderleistungen um 40 % |
IV/1995: |
Kürzungen der Besuchsleistungen um 50 %, der Untersuchungsleistungen um 20 % und der Sonderleistungen um 50 % |
I/1996: |
Kürzung des Gesamthonorars um 40 % |
III/1996: |
Kürzungen der GO-Nr. 5 um 40 %, der GO-Nr. 26 um 30 % und der GO-Nr. 301 um 95 % |
IV/1996: |
Kürzungen der GO-Nr. 5 um 45 %, der GO-Nr. 26 um 30 %, der GO-Nr. 40 um 50 %, der GO-Nr. 301 um 35 % und der GO-Nr. 439 um 70 % |
I/1997: |
Kürzungen der GO-Nr. 5 um 70 %, der GO-Nr. 26 um 25 % und der GO-Nr. 40 um 50 % |
II/1997: |
Kürzung des Gesamthonorars um 40 % |
III/1997: |
Kürzung der GO-Nr. 5 um 40 % |
IV/1997: |
Kürzungen der GO-Nr. 5 um 40 %, der GO-Nr. 26 um 20 % und der GO-Nr. 301, 439 und 801 um je 40 % |
I/1998: |
Kürzungen der GO-Nr. 5 um 40 %, der Besuchsleistungen um 15 % und der GO-Nr. 301 um 80 % |
II/1998: |
Absetzungen folgender GO-Nummern aufgrund einer Einzelfallprüfung: 14 × die GO-Nr. 5, 10 × die GO-Nr. 40, 32 × die GO-Nr. 44, 12 × die GO-Nr. 301, 4 × die GO-Nr. 415, 1 × die GO-Nr. 439 und 3 × die GO-Nr. 801 Umwandlungen: 16 × die GO-Nr. 26 in die GO-Nr. 25 und 4 × die GO-Nr. 7239 in die GO-Nr. 7236 |
III/1998: |
Kürzung des Gesamthonorars um 20 % |
IV/1998: |
Kürzung des Gesamthonorars um 40 % |
I/1999: |
Absetzungen folgender GO-Nummern aufgrund einer Einzelfallprüfung: 160 × die GO-Nr. 17, 13 × die GO-Nr. 18, 50 × die GO-Nr. 42 und 4 × die GO-Nr. 415. |
Gegen jede dieser Entscheidungen erhob der Kläger Widerspruch. Der Beschwerdeausschuss bei der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin bestätigte daraufhin die Entscheidungen des Prüfungsausschusses für das Quartal III/94. Die Gesamthonorarkürzung für das Quartal IV/1994 hob er auf und kürzte stattdessen einzelne Gebührenordnungsnummern. Diese Entscheidungen sind bestandskräftig geworden. Die Entscheidung des Prüfungsausschusses über die Kürzung der Anforderungen für Sonderleistungen für die Quartale I bis IV/1996 sowie über die Kürzung der Anforderungen für Untersuchungsleistungen für das Quartal III/1996 hob der Beschwerdeausschuss ebenfalls auf. Im Übrigen bestätigte er die Kürzungen der Anforderungen für Besuchs- und Untersuchungsleistungen für diese Quartale bzw. reduzierte diese.
Auf die hiergegen gerichtete Klage hat das Sozialgericht Berlin diese Entscheidungen mit Urteil vom 17. Juni 1998 (S 71 KA 234/96) insoweit aufgehoben, als die Anforderungen für Besuchs- und Untersuchungsleistungen gekürzt worden sind und den Beklagten verpflichtet, über die Widersprüche gegen die Entscheidungen des Prüfungsausschusses unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu entscheiden.
Daraufhin beendeten der Kläger und der Beschwerdeausschuss diese und alle weiteren offenen Widerspruchsverfahren vergleichsweise. Im Einzelnen wurden folgende Vereinbarungen getroffen:
III/1994: |
Bestätigung der Entscheidung des Prüfungsausschusses |
IV/1994: |
Aufhebung der Gesamthonorarkürzung, stattdessen Kürzung der GO-Nrn. 29 und 32 um je 30 %, Hinweis hinsichtlich der GO-Nr. 2 |
I/1995: |
Vergleich vom 24. Juni 1998; Gutschrift in Höhe von zwei Dritteln der nach |
IV/1995: |
der Beschwerdeentscheidung verbliebenen Kürzungen |
I/1996: |
Vergleich vom 30. September 1999; Reduzierung der Kürzung des Gesamthonorars von 40 auf 35 % |
II/1996: |
Vergleich vom 30. September 1999; Aufhebung der Entscheidung des Prüfungsausschusses, stattdessen Kürzung des Gesamthonorars um 15 % |
III/1996 - IV/1997: |
Vergleich vom 24. Juni 1998; Gutschrift in Höhe von zwei Dritteln der durch Prüfungsausschuss beschlossenen Kürzungen |
I + II/1998: |
Vergleich vom 30. September 1999; Aufhebung der Kürzungen |
III/1998: |
Vergleich vom 30. September 1999; Bestätigung der Kürzungen |
IV/1998: |
Vergleich vom 30. September 1999; Reduzierung der Kürzung des Gesamthonorars... |